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Aktuelle Meldung



17.02.2012 - Kategorie: Polen

POLEN: Lutheraner und Reformierte arbeiten zusammen




Am Mittwoch, dem 15. Februar 2012, erhielten wir eine Pressemeldung mit dem Titel »Polnische Lutheraner und Reformierte festigen ihre Zusammenarbeit«, die wir – geringfügig sprachlich überarbeitet – hier wiedergeben:



»Polnische Lutheraner und Reformierte festigen ihre Zusammenarbeit

Warschau 15. 2. 2012

Von der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen:

Am Aschermittwoch, dem 22. Februar 2012, 18 Uhr, findet in der lutherischen Sankt Trinitatiskirche in Warschau die Unterzeichnung des Abkommens über die gegenseitige Zulassung der Gläubigen zur aktiven Inanspruchnahme der Rechte und Pflichten statt, die aus der Teilnahme am Leben sowohl der Evangelisch-Augsburgischen Kirche als auch der Evangelisch-Reformierten Kirche folgen.

Das Abkommen bezeichnet die Regeln der Zugehörigkeit der reformierten Christen zu lutherischen Gemeinden und der Lutheraner zu reformierten Gemeinden. Es regelt auch die Fragen des aktiven und passiven Wahlrechtes solcher Personen zu den Gemeindevorständen einer brüderlichen/schwesterlichen Gemeinde. Die Unterzeichnung des Dokuments stellt ein Eingehen auf die Diasporasituation dar, in der sich die Gläubigen beider Kirchen in Polen befinden.

Es kommt vor, dass reformierte Christen in ihrem Wohnort über keine eigene Gemeinde verfügen. Die nächste Gemeinde ist eine lutherische (es kann auch umgekehrt sein). In so einem Fall nehmen sie am Leben der brüderlichen/schwesterlichen Gemeinde teil. Das Abkommen erlaubt solchen Personen die Abstimmung in der Gemeindeversammlung – z.B. im Fall der Wahlen der Kandidaten zum Pfarramt oder im Annehmen des Haushaltsplans (aktives Wahlrecht). Passives Wahlrecht bedeutet, dass die Mitglieder der brüderlichen/schwesterlichen Kirche in den Gemeindevorstand der Gemeinde gewählt werden können, in der sie praktisch leben und mitwirken. Es wird aber keine Möglichkeit gegeben, im Diözesanvorstand mitzuarbeiten.

Die Reformierte Kirche und die Lutherische Kirche in Polen arbeiten seit Jahren im ökumenischen Bereich zusammen. Schon im 19. Jahrhundert gab es Tendenzen, ein Konsistorium für beide Kirchen zu gründen. Diese blieben aber erfolglos. Die Warschauer Gemeinden stellen einander ihre Kirchen während der Zeit der Renovierung zur Verfügung.

Beide Kirchen gehören zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE – bis 2003: Leuenberger Kirchengemeinschaft). Das bedeutet, dass beide Kirchen miteinander in Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft stehen. Sie anerkennen jeweils die in der anderen Kirche gefeierten Sakramente (Taufe und Abendmahl), und die Gläubigen können an den Sakramentsfeiern der brüderlichen/schwesterlichen Kirche teilnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit des Pfarreraustausches zwischen beiden Kirchen.

Die Unterzeichnung des Abkommens erlaubt den Mitgliedern der brüderlichen/schwesterlichen Kirchen das vollberechtigte Funktionieren in der Lutherischen bzw. in der Reformierten Kirche bei Behalten der eigenen konfessionellen Identität. Ziel des Abkommens ist keine Union beider Kirchen. Grund für das Abkommen ist vielmehr die Diasporasituation beider evangelischen Kirchenorganismen in Polen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Pfarrer Ks. Wojciech Pracki,
Pressesprecher der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen«