Das Diasporawerk der VELKD  
LD online Projekte/LänderProgrammeWohnheimVerlagÜber unsService Vereine
Suche   Sie sind hier: www.martin-luther-bund.de · Aktuell Druckversion

Aktuelle Meldung



07.03.2011 - Kategorie: ELKRAS

Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ELK) und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Ingriens auf dem russischen Territorium (ELKI)




Auf dem Territorium Russlands existieren zwei evangelisch-lutherische Kirchen, die beide Mitglieder des Lutherischen Weltbundes sind und gemeinsam ein Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes in Russland bilden: die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland (ELK) mit Erzbischof August Kruse an der Spitze – mit den beiden Teilkirchen (Bistümern) Evangelisch-Lutherische Kirche im Europäischen Russland (ELKER) und Evangelisch-Lutherische Kirche Ural, Sibirien und Ferner Osten (ELKUSFO) – und die Evangelisch-Lutherische Kirche Ingriens auf dem russischen Territorium (ELKI).

Neben diesen beiden Kirchen gibt es seit 2006 die Evangelisch-Lutherische Kirche des Augsburger Bekenntnisses (ELK AB). Diese Kirche hat am 28. Januar 2011 in Moskau ihre II. Generalsynode durchgeführt, auf der sie Aufgaben der Zukunft beraten und Konstantin Michajlowitsch Andrejew (Moskau) als Bischof und Alexander Alexandrowitsch Franz (Barnaul) als Stellvertreter des Bischofs gewählt hat. Als einen wichtigen Aspekt der zukünftigen Arbeit sieht sie die Notwendigkeit der Einheit aller Lutheraner im Lande an. In diesem Sinne hatte sich der Präsident der Generalsynode der ELK AB, Wladimir Sergejewitsch Pudow, geäußert.

Die folgende Erklärung unserer beiden Partnerkirchen in Russland reagiert auf diese Entscheidungen und Positionen, sowie auf viele Kontakte und Gespräche zwischen den Gemeinden in Russland:



»Ausgehend vom christlichen Glauben, von der im Christentum anerkannten Auffassung der Kirchlichkeit, von den von der Lutherischen Kirche angenommenen Satzungen bezüglich des Glaubenbekenntnisses und auf der Grundlage der Beschlüsse des Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (LWB) geben die ELK und die ELKI in Russland gemeinsam bekannt,

 

dass es sich bei der vergangenen Synode der ELK Augsburgischen Bekenntnisses (AB) um eine innere Angelegenheit dieser Kirche handelte, die keine Beziehung zum in Russland historisch gebildeten Luthertum unterhält und sich deshalb nicht an die Tradition und Ordnung, die in diesen Lutherischen Kirchen besteht, hält. Bei der ELK AB handelt es sich vielmehr um eine vor kurzem entstandene Organisation mit einer kleinen Gemeindestruktur, die sich infolge der zerspaltenden Tätigkeit ehemaliger Mitarbeiter und von ihrer Ordination enthobenen Pastoren der ELK und ELKI gebildet hat. Diese Organisation erhebt den Anspruch darauf, sich als lutherisch zu bezeichnen, verwendet jedoch in ihrer Praxis eigene Auffassungen vom lutherischen Glaubensbekenntnis, wodurch sie das Luthertum und die historisch entstandenen lutherischen Kirchen in der russischen Gesellschaft und im russischen Staat diskreditiert. Die Vertreter der ELK AB haben mehrmals negative und unglaubwürdige Informationen sowohl über die Strukturen von ELK und ELKI, als auch über die Leitung der beiden Kirchen, sowie auch über den inneren Zustand des russischen Luthertums in den Massenmedien, in Kirchen anderer christlichen Konfessionen und im staatlichen Bereich verbreitet.

 

Trotz dieser Tatsachen wurde durch die Leitung der ELK und der ELKI in Beantwortung des Schreibens von W. S. Pudow im Namen ELK AB ein Vorschlag zum ordnungsgemäßen Eintritt einzelner Gemeinden der ELK AB in die ELK und die ELKI eingebracht: Wenn Gemeinden der ELK AB in die Gemeinschaft der traditionellen lutherischen Kirchen eintreten wollen, müssen sie in Ãœbereinstimmung mit ihren Regeln einen Beschluss über ihren Eintritt in die Gemeinschaft der ELK oder der ELKI fassen und einen Antrag auf Aufnahme an die örtliche Kirchenleitung richten. Bis jetzt sind keine solchen Anträge von Gemeinden der ELK AB zu uns gelangt.

 

Das Nationalkomitee des LWB befürwortete die Absicht der ELK und der ELKI hinsichtlich der Überwindung der Entfremdung der Lutheraner in Russland. Dabei präzisierte es, dass eine Vereinigung nicht nur einen Akt des guten Willens darstellt, sondern vielmehr die richtige Abwägung der ekklesiologischen Lage und des weiteren die Feststellung der Wesensmerkmale von ELK AB, die zur Zersplitterung geführt haben, von größerer Bedeutung sind.

 

Angesichts der Tatsache, dass die ELK AB weder über ausgeprägte theologische Einsichten verfügt, noch sich in Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit einer der traditionellen lutherischen Kirchen in Russland und im Ausland befindet, noch Mitglied einer russischen oder internationalen lutherischen oder interkonfessionellen Organisation ist, und angesichts der Tatsache, dass die Gottesdienste in dieser Kirche von Personen gehalten werden, die entweder ihrer Ordination enthoben sind oder bei denen das Ritual der Handauflegung durch Personen vorgenommen wurde, die dazu nach dem Gesetz der Kirche nicht befugt sind, erkennen die ELK und die ELKI solche Personen und solche geistlichen Diener nicht an. Wenn sich eine Möglichkeit für die Aufnahme von Gemeinden in die ELK oder in die ELKI ergibt, in denen solche Personen dienen, wird die Frage bezüglich der möglichen Fortsetzung ihres Dienstes in strenger Verantwortlichkeit entsprechend den in der Kirche bestehenden kirchlichen Normen gelöst, d.h. sie werden gleich allen anderen Gemeindegliedern behandelt oder als Prediger eingestellt. Das alles, was oben gesagt wurde, betrifft in gleicher Weise den neu gewählten ›Bischof‹ der ELK AB und all seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der bischöflichen Amtsführung und Aufsicht, die er geleistet hat und in Zukunft leisten wird.

 

Die ELK und die ELKI bestätigen, dass die ELK AB, die nicht Teil des traditionellen und historischen Luthertums ist, keine Rechtsnachfolgerin des Evangelisch-Lutherischen Glaubensbekenntnisses im Russischen Reich darstellt und deshalb keinen Anspruch auf Besitztümer, die früher dieser Kirche gehörten, erheben kann.

 

Die ELK und die ELKI sind nach wie vor offen für Anträge auf den Eintritt einzelner Gemeinden der ELK AB in ihre Strukturen. Jedoch heben die beiden Kirchen hervor, dass die Möglichkeit zur Aufnahme der ELK AB als einer kirchlichen Struktur zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hat und in Zukunft eine solche Möglichkeit nicht bestehen wird.

Im Vertrauen auf den Herrn und seine Barmherzigkeit,

Erzbischof der ELK, August Kruse; Bischof der ELKI, Arri Kugappi.

Sankt Petersburg, 8. 2. 2011.«

 

Ãœbersetzung: Davit Ayvazyan, Rainer Stahl (Erlangen)